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Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem mich in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu diesem Thema erreichen, habe ich mich dazu entschlossen die Vereine des BBS erneut dazu anzuschreiben.

Magazine für halbautomatische Langwaffen

Gemäß §6 Verordnung zum Waffengesetz sind zum sportlichen Schießen mit halbautomatischen Langwaffen nur Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Patronen erlaubt.

Magazine für Kurzwaffen

Bei Kurzwaffen mit Zentralfeuerpatronen sind zum sportlichen Schießen nur noch Magazine mit einer maximalen Magazinkapazität von 20 Patronen zugelassen.

 

 

Formulare dazu finden sie hier

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Sigrid Schuh

Bund Bayerischer Schützen e.V.

Präsident

Tel.: 08772 – 805 98 25

Fax: 08772 – 91 55 71