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Liebe Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Deutschen Meisterschaften 2024,
heute möchten wir kurz daran erinnern, dass noch bis Jahresende die Möglichkeit besteht, Direktmeldungen für die DM 2025 abzugeben.
Sie können sich unter bdsmeisterschaft.de einloggen und sehen gleich oben das Direktmeldetool.
Denken Sie bitte daran, dass abgegebene Direktmeldungen keine Startplatzgarantie sind. Vielmehr beteiligen Sie sich mit dem Vorjahresergebnis am Qualifikationsverfahren für die DM des Folgejahres.
Zudem weisen wir noch einmal darauf hin, dass alle direkt gemeldeten Disziplinen auf den Landesmeisterschaften 2025 nicht geschossen werden dürfen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Direktmeldeverfahren und hätte eine Disqualifikation auf der DM zur Folge.
Gleiches gilt, wenn ein und dieselbe Disziplin in mehreren Vereinen geschossen wird.
Übrigens: die Deutsche Meisterschaft Wurfscheibe wird 2025 erstmals auch von unserem neuen Sportbeauftragten Matthias Selent mit durchgeführt.
Wir wünschen Ihnen allen eine schöne Adventszeit und freuen uns auf ein Wiedersehen im kommenden Sportjahr.
Mit sportlichen Grüßen
Stefan Wingert, Bundessportleiter Kurz- und Langwaffen
Guido Daub, Sportbeauftragter Wurfscheibe
Matthias Selent, Sportbeauftragter Wurfscheibe ab dem Sportjahr 2025
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 01.01.2025 beträgt die Bearbeitungsgebühr für Anträge auf Bedürfnisbescheinigung 25 € pro Antrag!
Bitte geben Sie dies an Ihre Mitglieder weiter wenn Sie Anträge auf Bedürfnisbescheinigungen unterschreiben.
Bitte achten Sie darauf, dass nur die aktuellen Antragsformulare verwendet werden!
Die aktuell gültigen Formulare finden Sie hier:
Bitte achten Sie beim Unterschreiben der Anträge auf den Passus mit dem für die Disziplin zugelassenen Schießstand!
Bitte unterschreiben Sie – in Ihrem eigenen Interesse - die Anträge nicht, wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist!
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schuh
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nachdem mich in letzter Zeit vermehrt Anfragen zu diesem Thema erreichen, habe ich mich dazu entschlossen die Vereine des BBS erneut dazu anzuschreiben.
Magazine für halbautomatische Langwaffen
Gemäß §6 Verordnung zum Waffengesetz sind zum sportlichen Schießen mit halbautomatischen Langwaffen nur Magazine mit einer maximalen Kapazität von 10 Patronen erlaubt.
- Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.
- Dies gilt ebenso für KK-Magazine. Auch sie müssen auf 10 Patronen Magazinkapazität blockiert werden.
Magazine für Kurzwaffen
Bei Kurzwaffen mit Zentralfeuerpatronen sind zum sportlichen Schießen nur noch Magazine mit einer maximalen Magazinkapazität von 20 Patronen zugelassen.
- Dies gilt auch für Magazine mit größerer Magazinkapazität, für die eine Genehmigung durch das BKA oder eine fristgerechte Anmeldung durch Altbesitz bei der zuständigen Ordnungsbehörde vorliegt. Eine Blockierung ist nicht erforderlich. Jedoch dürfen zu keiner Zeit mehr als 20 Patronen ins Magazin geladen werden.
- Dies gilt nicht für KK-Magazine. Jedoch müssen für diese Magazine Vorgaben bezüglich maximaler Patronenzahl / Laden einer bestimmten Anzahl von Patronen durch die Sportordnungen beachtet werden.
Formulare dazu finden sie hier
Mit freundlichen Grüßen
Sigrid Schuh
Bund Bayerischer Schützen e.V.
Präsident
Tel.: 08772 – 805 98 25
Fax: 08772 – 91 55 71